Durch neue Arbeitsschutz-Verordnung (ArbMedVV) vom 18.12.2008 (BGBl I, S. 2768) werden verschiedene staatliche Verordnungen und Vorschriften in der UVV „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ (BGV A4) der Unfallversicherungsträger zusammengeführt (Rechtsübersichtlichkeit und -vereinfachung, Transparenz, Wegfall von Doppelregelungen).
Sämtliche Vorschriften zur Arbeitsmedizinische Vorsorge wurden systematisch zusammengeführt, die entsprechenden Vorschriften in anderen Arbeitsschutzverordnungen aufgehoben und durch gezielte Verweisungen auf die ArbMedVV ersetzt.
Einer unserer Kunden hat uns eine zusammenfassende Darstellung der Inhalte der neuen Verordnung zur Verfügung gestellt.