Ende Oktober 2006 hat der Bundesfinanzhof ein Urteil vom 13.07.2007 V R 7/05 veröffentlicht, das weit reichende Konsequenzen für die Umsatzsteuerpflicht für arbeitsmedizinische Leistungen haben könnte. Einer unserer Kunden hat uns freundlicherweise gestattet, die u.a. Informationen als Hintergrundinformation zur Verfügung zu stellen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die beigefügten Darlegungen Hinweise und Ãœberlegungen, aber keine Rechts- oder Steuerberatung darstellen. otten|software übernimmt hierfür keinerlei Gewähr oder Haftung. Die konkreten Einzelheiten sind durch den Arbeitsmedizinischen Dienst mit dem Steuerberater / Wirtschaftsprüfer bzw. Rechtsanwalt eigenverantwortlich zu prüfen.
Inzwischen liegt auch ein Schreibe den BMF zum o.a. Urteil vor, in dem Informationen zum Umgang mit dem Urteil enthalten sind.